Verbotsschilder
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Fahrzeuge dürfen diese Straße nicht aus dieser Richtung befahren. Wird in der Regel zur Regelung von Einbahnstraßen oder Sperrzonen verwendet.

Der gesamte Fahrzeugverkehr ist auf dieser Straße aus beiden Richtungen verboten.

Weder Autos noch Motorräder dürfen diese Straße benutzen. Eingeschränktes Gebiet für den allgemeinen motorisierten Verkehr.

Nur nicht motorisierte oder leichte Zweiräder sind erlaubt. Schwere Kraftfahrzeuge sind verboten.

Keine Einfahrt für Motorräder. Dies gilt auch, wenn andere Fahrzeugtypen zugelassen sind.

Diese Straße oder dieser Weg ist nicht für Fahrräder oder Mopeds geeignet.

Mopeds sind auf dieser Straße ausdrücklich nicht erlaubt.

Lastkraftwagen oder Fahrzeuge, die das angegebene Gewicht überschreiten, dürfen nicht einfahren.

Busse dürfen diese Straße nicht befahren, oft aufgrund von Breiten- oder Gewichtsbeschränkungen.

Traktoren oder landwirtschaftliche Fahrzeuge sind jenseits dieses Punktes nicht erlaubt.

Fahrzeuge, die Anhänger ziehen, sind jenseits dieses Zeichens verboten.

Fahrzeuge, die gefährliche Stoffe transportieren, sind nicht zugelassen.

Fahrzeuge, die wassergefährdende Stoffe transportieren, z. B. Tankwagen, sind hier verboten.

Von Tieren gezogene Fahrzeuge oder Tiere, z.B. Pferde, sind auf dieser Straße nicht erlaubt.

Alle motorisierten zwei- und vierrädrigen Fahrzeuge sind eingeschränkt.

Fußgängern ist es nicht gestattet, in dieser Zone zu gehen.

Das Skifahren ist in diesem Gebiet nicht erlaubt, wahrscheinlich wegen des Verkehrs oder der Gefahren der Piste.

Schlittenfahren ist aus Gründen der Sicherheit und der Pistenkontrolle untersagt.

Skater, Scooter und ähnliche kleine Mobilitätshilfen sind in diesem Bereich nicht erlaubt.

Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über der angegebenen Tonnage, z. B. 5,5 t, sind nicht zugelassen.