Park- und Halteregeln
- 1/24Beim Anhalten an einer mit gelben Zickzacklinien markierten Bushaltestelle
In den gelben Zickzackzonen in der Nähe von Bushaltestellen dürfen Fahrzeuge nicht anhalten oder parken, mit Ausnahme von Bussen. Es gewährleistet die Sicherheit der Passagiere und den Verkehrsfluss.
Parken im Umkreis von 5 Metern um eine Kreuzung
Sie müssen einen Abstand von mindestens 5 Metern zur Ecke einhalten, um die Sicht für alle Fahrer zu gewährleisten und Platz für Notabbieger zu schaffen.
Beim Parken vor Einfahrten oder Privatgrundstücken
Das Blockieren des Zugangs zu Einfahrten, Garagen oder Eingängen ist illegal und wird mit Geldstrafen oder Abschleppen geahndet.
Anhalten auf dem Standstreifen eines Autobahn-Standstreifens
Standstreifen sind ausschließlich für Pannen oder Notfälle vorgesehen. Ungerechtfertigtes Anhalten ist illegal und gefährlich.
Parken auf Gehwegen, Fußgängerwegen oder Radwegen
Diese Bereiche sind für den Nicht-Fahrzeugverkehr reserviert. Wenn Sie sie blockieren, drohen Bußgelder und Behinderungen für ungeschützte Verkehrsteilnehmer.
Beim Parken an Hängen oder Hügeln
Ziehen Sie immer die Handbremse an, lassen Sie den Gang oder „P“ für Automatikgetriebe eingelegt und drehen Sie die Räder in Richtung Bordsteinkante oder Barriere, um ein Wegrollen zu verhindern.
Doppelter Parkplatz neben einem geparkten Fahrzeug
Doppelparkplätze blockieren den Verkehr und die Sicht. Es ist illegal, auch wenn der Fahrer im Fahrzeug bleibt.
Parken in der Nähe von Fußgängerüberwegen Zebra
Halten Sie einen Abstand von 5 Metern ein, um eine klare Sicht für Fußgänger und sich nähernde Fahrzeuge zu gewährleisten.
Auf weiß markierten Parkplätzen
Weiße Linien kennzeichnen kostenlose oder gebührenpflichtige öffentliche Parkplätze. Überprüfen Sie immer die örtlichen Schilder auf Dauer, Gebühren oder Einschränkungen.
Auf gelb markierten Parkplätzen
Gelbe Plätze sind in der Regel für bestimmte Benutzer reserviert, z. B. Lade-, Behinderten- oder Anwohner-Benutzer, oder es handelt sich um Parkverbotszonen.
In blau markierten Zonen
In den blauen Zonen ist eine Parkscheibe mit Zeitbegrenzung erforderlich. Man findet sie häufig in Wohn- oder Geschäftsvierteln.
Bei Nutzung eines ausgewiesenen Behindertenparkplatzes
Diese Parkplätze dürfen nur von Fahrzeugen mit gültigem Behindertenparkausweis genutzt werden. Die unerlaubte Nutzung wird mit hohen Bußgeldern geahndet.
Beim Anhalten in der Nähe von Bahnübergängen
Verhindert eine Blockierung der Gleise und gewährleistet die Sichtbarkeit herannahender Züge.
Parken in Tunneln, Unterführungen oder auf Brücken
Dies sind gefährliche Orte, da der Platz und die Sicht begrenzt sind. Der Notzugang muss frei bleiben.
Beim nächtlichen Parken außerhalb geschlossener Ortschaften
Wenn die Straße nicht gut beleuchtet ist, müssen die Standlichter eingeschaltet werden, um andere Fahrer auf die Anwesenheit Ihres Fahrzeugs aufmerksam zu machen.
In Bereichen, die mit Kurzparkschildern gekennzeichnet sind
Auf Schildern kann eine maximale Dauer angegeben sein, z. B. 15 Minuten, 2 Stunden. Sie müssen innerhalb dieser Frist abreisen, sonst riskieren Sie eine Geldstrafe.
Parken vor Hydranten oder Notausgängen
Die Behinderung der Brandschutzinfrastruktur kann die Einsatzkräfte verzögern und ist strafbar.
Parken auf der linken Seite einer Einbahnstraße
In der Schweiz ist das Linksparken in Einbahnstraßen erlaubt, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist. Dennoch müssen Autofahrer in Fahrtrichtung parken.
Bei vorübergehendem Anhalten zum Be- oder Entladen
Ein kurzes Laden ist zulässig, sofern es den Datenverkehr nicht blockiert. Der Fahrer muss in der Nähe bleiben und sich bei Bedarf sofort bewegen.
Parken an Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Diese Stellen dienen ausschließlich dem aktiven Laden. Das Parken ohne Aufladen oder mit einem normalen Fahrzeug ist nicht gestattet.
Wenn Schilder ein Halteverbot anzeigen
Selbst kurze Pausen, z. B. das Absetzen von Fahrgästen, sind in diesen Bereichen nicht gestattet. Es trägt dazu bei, Sicherheit und Verkehrsfluss zu gewährleisten.
Wenn Schilder auf Parkverbot hinweisen
Sie können vorübergehend anhalten, um Passagiere abzusetzen/abzuholen, das Fahrzeug jedoch nicht unbeaufsichtigt lassen.
Parken teilweise auf Gehwegen, z. B. zwei Räder auf dem Bordstein
Dies ist nur in deutlich gekennzeichneten Bereichen mit markierten Plätzen gestattet. Andernfalls blockiert es Fußgänger und ist nicht erlaubt.
Wenn Ihr Fahrzeug eine Panne hat und Sie auf der Straße anhalten müssen
Platzieren Sie auf Autobahnen das Warndreieck 50 m hinter 100 m, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sorgen Sie für Sicht, während Sie auf Hilfe warten.