Hinweisschilder
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Zeigt den Beginn einer Autobahn an. Nur Kraftfahrzeuge erlaubt. Beachten Sie die Autobahnregeln.
Markiert das Ende der Autobahn. Ab diesem Zeitpunkt gelten wieder die normalen Straßenverkehrsregeln.
Zeigt die Einfahrt auf eine Schnellstraße an – Fahrzeuge müssen Geschwindigkeits- und Fahrzeugbeschränkungen einhalten.
Ab diesem Zeitpunkt gelten die Schnellstraßenregeln nicht mehr. An normale Straßenverhältnisse anpassen.
Autofahrer können in dieser Zone, typischerweise in Berg- oder Tunnelgebieten, die Hupe benutzen.
Die Hupennutzungszone endet. Darüber hinaus müssen Autofahrer unnötigen Lärm unterlassen.
Zeigt das Vorhandensein eines Tunnels an. Schalten Sie die Scheinwerfer ein und vermeiden Sie es, drinnen anzuhalten.
Warnung vor einem bevorstehenden Tunnel in 500 Metern Entfernung. Bereiten Sie sich entsprechend vor.
Vorgeschriebene Richtung – geradeaus weiterfahren. Kein Wenden erlaubt.
Zeigt an, dass der Weg für Fußgänger und Radfahrer bestimmt ist. Fahrzeuge sind eingeschränkt oder verboten.
Zeigt eine Sackgasse an. Für Fahrzeuge ist ab diesem Punkt keine Ausfahrt mehr möglich.
Zeigt eine Sackgasse für Fahrzeuge an, ermöglicht aber die Durchfahrt für Fußgänger oder Radfahrer.
Ein Parkplatz oder eine Nothaltestelle liegt 2 km entfernt. Nützlich bei Pannen oder Notfällen.
Fußgängerüberweg voraus. Autofahrer müssen Fußgängern auf oder beim Betreten der Kreuzung Vorrang gewähren.
Zeigt Stufen für den Fußgängerdurchgang an – oft in der Nähe von U-Bahnen oder Überführungen zu finden.
Wegweiser für Fußgängertreppen, die nach unten führen. Gehen Sie vorsichtig vor.
Fahrspurbegrenzung innerhalb von Tunneln. Autofahrer müssen Spurdisziplin wahren.
Notfall-SOS-Standort verfügbar. Wird bei Pannen oder Unfällen eingesetzt.