Lernkarten für gewerbliche Führerscheine
- 1/30Beim Fahren mittlerer Nutzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 t
In der Schweiz benötigen Fahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg einen Führerschein der Klasse C1.
Beim Fahren von Lastkraftwagen über 3,5 t
Für jeden Lkw über 3.500 kg ist ein Führerschein der Kategorie C erforderlich.
Beim Ziehen eines Anhängers über 750 kg mit C-Fahrzeug
Die Kategorie CE erlaubt den Betrieb eines C-Klasse-Fahrzeugs mit einem Anhänger über 750 kg.
Beim Fahren von Bussen mit mehr als 8 Fahrgästen
Für das Fahren von Bussen mit Sitzplätzen für mehr als 8 Fahrgäste ist ein Führerschein der Kategorie D erforderlich.
Beim Fahren mittlerer Busse mit bis zu 16 Fahrgästen
Für Fahrzeuge, die für 9 bis 16 Passagiere ausgelegt sind, ist ein Führerschein der Kategorie D1 erforderlich.
Beim Ziehen von Anhängern über 750 kg mit D-Fahrzeugen
In der Kategorie DE ist ein Kraftomnibus mit Anhänger über 750 kg zugelassen.
Beim Ziehen von Anhängern über 750 kg mit D1-Fahrzeugen
Die Kategorie D1E umfasst Kleinbusse mit Anhänger über 750 kg.
Wenn Sie ein Miet- oder Vergütungsfahrzeug betreiben
Fahrer im gewerblichen Verkehr müssen über ein Certificate of Professional Competence (CPC) verfügen.
Bei der Beantragung einer C1- oder C1E-Lizenz
Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um einen C1/C1E-Führerschein zu beantragen.
Bei der Beantragung einer C- oder CE-Lizenz
Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein, um einen C- oder CE-Führerschein zu besitzen.
Bei der Beantragung einer D- oder DE-Lizenz
Um große Busse zur Personenbeförderung zu fahren, müssen Fahrer mindestens 24 Jahre alt sein.
Bei der Beantragung einer D1- oder D1E-Lizenz
Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein, um einen D1- oder D1E-Führerschein zu besitzen.
Wenn Sie eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren
Professionelle Lkw- und Busfahrer müssen eine erste CPC-Qualifikation absolvieren.
Wenn Sie einen EU/EFTA-Führerschein besitzen
Ausländische EU/EFTA-Lizenzen können bei Gültigkeit ohne erneute Prüfung umgetauscht werden.
Wenn aus einem Nicht-EU/EFTA-Land
Inhaber einer Nicht-EU/EFTA-Lizenz müssen für die Umstellung Schweizer Tests bestehen.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen
Fahrer, die gefährliche Güter transportieren, müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.
Beim Betrieb öffentlicher Personenverkehrsdienste
Busfahrer müssen die Anforderungen einer Personenbeförderungslizenz erfüllen.
Beim Betrieb übergroßer oder schwerer Lasten
Für Ladungen, die über die gesetzlichen Grenzwerte der Schweiz hinausgehen, ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Wenn Sie seit 2 Jahren im Besitz einer C1-Lizenz sind
Erfahrung auf C1 kann nach Erfüllung der Anforderungen zum Aufstieg auf C führen.
Wenn Sie seit 2 Jahren im Besitz einer D1-Lizenz sind
Inhaber einer D1-Lizenz können nach der erforderlichen Erfahrung und Schulung zu D aufsteigen.
Bei Erneuerung der C- oder D-Lizenz
Inhaber einer Lizenz der Gruppe 2 müssen sich bei der Erneuerung einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Wenn über 50 Jahre alt
Ab dem 50. Lebensjahr sind alle fünf Jahre ärztliche Untersuchungen für den Erwerb einer Gewerbelizenz erforderlich.
Wenn über 70 Jahre alt
Ab dem 70. Lebensjahr müssen sich Inhaber eines Führerscheins der Gruppe 2 jährlich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Wenn die medizinische Tauglichkeit nicht gegeben ist
Die Nichteinhaltung der medizinischen Standards der Gruppe 2 kann zu einer Suspendierung führen.
Wenn der CPC abgelaufen ist
Eine abgelaufene CPC führt zum Erlöschen einer gewerblichen Fahrerlaubnis.
Wenn CPC zur Erneuerung fällig ist
Für die CPC-Erneuerung sind alle 5 Jahre 35 Stunden genehmigte Schulung erforderlich.
Wenn der CPC nicht rechtzeitig verlängert wird
Der gewerbliche Fahrbetrieb darf erst nach Erneuerung des CPC wieder aufgenommen werden.
Wenn der Sehtest fehlschlägt
Für Inhaber einer Gruppe-2-Lizenz ist eine ausreichende Sicht obligatorisch.
Wenn die Lizenz widerrufen wird
Entzogene Lizenzen erfordern vor der Neuausstellung eine erneute Prüfung und eine ärztliche Genehmigung.
Bei vorübergehender krankheitsbedingter Untauglichkeit
Gesundheitsprobleme, die das sichere Fahren beeinträchtigen, müssen vor der Wiederaufnahme behoben werden.