Karteikarten zu Geschwindigkeitsbegrenzungen und Kontrollen
- 1/30Beim Fahren in geschlossenen Ortschaften
In Schweizer Städten und Ballungsräumen dürfen Lastwagen und Busse nicht schneller als 50 km/h fahren.
Bei Annäherung an Ampeln in städtischen Gebieten
In städtischen Gebieten ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erforderlich, wobei bei hoher Verkehrsdichte eine weitere Verlangsamung erforderlich ist.
Gewährleistung der Fußgängersicherheit in Innenstädten
Beim Stadtverkehr ist aus Sicherheitsgründen die Einhaltung der 50-km/h-Grenze erforderlich.
Nachts in Wohnstraßen
Bei Nachtfahrten innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Beim Abbiegen an städtischen Kreuzungen
In engen Stadtkurven sollten Nutzfahrzeuge auf unter 50 km/h abbremsen.
Beim Betrieb von Lkw auf Autobahnen
Lkw und Busse dürfen auf Schweizer Autobahnen nicht schneller als 80 km/h fahren.
Um die Schnellstraßenregeln einzuhalten
Auf Schnellstraßen gilt für Lkw und Busse eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Beim Überholen auf der Autobahn
Bei Überholmanövern von Nutzfahrzeugen muss eine Geschwindigkeit von 80 km/h eingehalten werden.
Bei Einmündung in den Schnellstraßenverkehr
Die Einfahrtsspuren müssen bis zu einer Geschwindigkeit von 80 km/h genutzt werden, diese darf jedoch nicht überschritten werden.
Um die Kontrolle auf Autobahnabfahrten zu behalten
Bei steilen Autobahnabfahrten ist eine Geschwindigkeit von 80 km/h erforderlich.
Beim Betreten einer Schulzone
In Schulzonen müssen Lkw und Busse auf 30 km/h drosseln.
Bei Fahrten durch Gewerbegebiete
In Industriegebieten gelten oft Grenzwerte zwischen 30 und 50 km/h.
Zum Schutz der Arbeiter in Ladezonen
Aktive Ladezonen erfordern eine Verlangsamung auf 30 km/h oder weniger.
Beim Durchqueren fußgängerintensiver Industriegebiete
Der Schwerverkehr muss in diesen Gebieten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 bis 50 km/h einhalten.
An herannahenden Schulkreuzungen
An Schulübergängen ist für Lkw und Busse eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vorgeschrieben.
Um bei Regen sicher zu fahren
Auf nassen Straßen muss die Geschwindigkeit in Städten auf unter 50 km/h und auf Autobahnen auf 80 km/h gesenkt werden.
Bei Fahrten im Nebel mit einer Sichtweite von unter 50 m
Bei schlechter Sicht müssen Lkw und Busse eine Geschwindigkeit von 50 km/h oder weniger einhalten.
Wenn Schnee oder Eis vorhanden ist
Auf gefährlichen Oberflächen kann eine Verlangsamung deutlich unter 50 km/h im Stadtverkehr und 80 km/h auf Autobahnen erforderlich sein.
Zur Kontrolle einer schweren Last in Kurven
Stabilitätsprobleme erfordern möglicherweise eine Unterschreitung der gesetzlichen Grenzwerte von 50/80 km/h.
Beim Tragen einer instabilen oder kopflastigen Last
Aufgrund der Gefahr einer Lastverlagerung ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf unter 50 km/h in Städten und 80 km/h auf Autobahnen erforderlich.
Wenn Seitenwind die Kontrolle beeinträchtigt
Verringern Sie auf freien Autobahnen aus Sicherheitsgründen die Geschwindigkeit ab der 80-km/h-Grenze.
Um die Anforderungen an den Bremsweg bei nassem Wetter zu erfüllen
Längere Bremswege erfordern eine Reduzierung der angegebenen Grenzwerte von 50/80 km/h.
Beim Bergabfahren mit Volllast
Das Bergabbremsen mit Volllast sollte unter der Autobahngrenze von 80 km/h bleiben.
Bei Annäherung an scharfe Kurven auf Landstraßen
Kurven erfordern eine Verlangsamung unterhalb der 80-km/h-Grenze auf dem Landweg oder auf der Autobahn.
Bei überholenden Radfahrern im innerstädtischen Bereich
Überholende Radfahrer müssen innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit von 50 km/h einhalten.
Um Spritzen bei nassem Wetter zu vermeiden
Auf nassen Straßen müssen LKWs die auf der Autobahn zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h unterschreiten.
Wenn in der Nähe temporärer Arbeitsstätten
In Arbeitsbereichen sind häufig Geschwindigkeiten zwischen 30 und 50 km/h erforderlich.
Zum Ausgleich bei verminderter Reifenhaftung
Schlechte Reifenhaftung erfordert eine Reduzierung der angegebenen Höchstgeschwindigkeiten von 50/80 km/h.
Beim Betreten enger Dorfstraßen
Enge ländliche Siedlungen erfordern Geschwindigkeiten zwischen 30 und 50 km/h.
Wenn Sie sich über die lokale Grenze nicht sicher sind
Die Standardbegrenzungen betragen 50 km/h in Ortschaften und 80 km/h außerhalb, sofern nicht anders angegeben.