Regeln für das Parken und Halten
- 1/24Wenn Sie an einer mit gelben Zickzacklinien gekennzeichneten Bushaltestelle halten
Auf gelben Zickzack-Zonen in der Nähe von Bushaltestellen dürfen keine Fahrzeuge halten oder parken, ausgenommen Busse. Dies dient der Sicherheit der Fahrgäste und dem Verkehrsfluss.
Parken innerhalb von 5 Metern vor einer Kreuzung
Sie müssen einen Mindestabstand von 5 Metern zur Ecke einhalten, um die Sichtbarkeit für alle Fahrer zu gewährleisten und Platz zum Wenden im Notfall zu schaffen.
Beim Parken vor Einfahrten oder Privatgrundstücken
Das Blockieren von Zufahrten, Garagen oder Eingängen ist illegal und wird mit Bußgeldern oder Abschleppen geahndet.
Anhalten auf dem Standstreifen einer Autobahn
Seitenstreifen sind ausschließlich für Pannen oder Notfälle vorgesehen. Ungerechtfertigtes Anhalten ist illegal und gefährlich.
Parken auf Gehwegen, Fußgängerwegen oder Fahrradspuren
Diese Bereiche sind dem nicht motorisierten Verkehr vorbehalten. Wer sie blockiert, riskiert Bußgelder und Behinderungen für schwächere Verkehrsteilnehmer.
Beim Parken an Hängen oder Hügeln
Ziehen Sie immer die Handbremse an, lassen Sie den Gang eingelegt (bei Automatikfahrzeugen "P") und drehen Sie die Räder in Richtung Bordstein oder Barriere, um ein Wegrollen zu verhindern.
Doppeltes Parken neben einem geparkten Fahrzeug
Doppelparker behindern den Verkehr und die Sicht. Es ist illegal, auch wenn der Fahrer im Fahrzeug bleibt.
Parken in der Nähe von Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen
Halten Sie einen 5-Meter-Puffer ein, um die Sicht für Fußgänger und herannahende Fahrzeuge zu gewährleisten.
In weiß markierten Parkbuchten
Weiße Linien kennzeichnen kostenlose oder kostenpflichtige öffentliche Parkplätze. Prüfen Sie immer die örtlichen Schilder auf Dauer, Gebühren oder Einschränkungen.
Auf gelb markierten Parkplätzen
Gelbe Flächen sind in der Regel für bestimmte Nutzer reserviert, z. B. für Ladevorgänge, Behinderte oder Anwohner, oder sie sind Parkverbotszonen.
In blau markierten Zonen
Blaue Zonen erfordern eine Parkscheibe mit zeitlicher Begrenzung. Sie sind häufig in Wohn- oder Geschäftsvierteln zu finden.
Bei Benutzung eines ausgewiesenen Behindertenparkplatzes
Nur Fahrzeuge mit einem gültigen Behindertenparkausweis dürfen diese Plätze benutzen. Unerlaubte Benutzung wird mit hohen Geldstrafen belegt.
Beim Anhalten in der Nähe von Bahnübergängen
Verhindert die Blockierung von Gleisen und gewährleistet die Sichtbarkeit herannahender Züge.
Parken in Tunneln, Unterführungen oder auf Brücken
Dies sind gefährliche Orte, da der Platz und die Sicht begrenzt sind. Der Zugang für Notfälle muss frei bleiben.
Wenn Sie nachts außerhalb geschlossener Ortschaften parken
Wenn die Straße nicht gut beleuchtet ist, muss das Standlicht eingeschaltet werden, um andere Fahrer auf Ihr Fahrzeug aufmerksam zu machen.
In Bereichen, die mit Schildern für Kurzzeitparken gekennzeichnet sind
Auf Schildern kann eine Höchstdauer angegeben sein, z. B. 15 Minuten oder 2 Stunden. Sie müssen innerhalb dieser Zeit gehen oder riskieren eine Geldstrafe.
Parken vor Hydranten oder Notausgängen
Die Behinderung der Brandschutzinfrastruktur kann zu Verzögerungen bei den Rettungsdiensten führen und ist eine strafbare Handlung.
Parken auf der linken Seite einer Einbahnstraße
In der Schweiz ist das Parken auf der linken Seite in Einbahnstraßen erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist. Dennoch müssen Autofahrer in Richtung des fließenden Verkehrs parken.
Beim vorübergehenden Anhalten zum Be- oder Entladen
Kurzes Beladen ist erlaubt, wenn es den Verkehr nicht behindert. Der Fahrer muss in der Nähe bleiben und sich bei Bedarf sofort bewegen.
Parken an Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Diese Plätze sind nur zum aktiven Aufladen vorgesehen. Das Parken ohne Aufladen oder mit einem normalen Fahrzeug ist nicht erlaubt.
Wenn Schilder Halteverbot anzeigen
Selbst kurzes Anhalten, z. B. zum Absetzen von Fahrgästen, ist in diesen Bereichen nicht erlaubt. Dies dient der Sicherheit und dem Verkehrsfluss.
Wenn Schilder Parkverbot anzeigen
Sie dürfen vorübergehend anhalten, um Fahrgäste abzusetzen/aufzunehmen, aber das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen.
Parken teilweise auf Gehwegen, z. B. zwei Räder auf dem Bordstein
Dies ist nur in deutlich gekennzeichneten Bereichen mit markierten Flächen erlaubt. Andernfalls behindert es Fußgänger und ist nicht erlaubt.
Wenn Ihr Fahrzeug eine Panne hat und Sie auf der Straße anhalten müssen
Stellen Sie das Warndreieck 50m hinter 100m auf Autobahnen auf, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sorgen Sie für Sichtbarkeit, während Sie auf Hilfe warten.