Verbotsschilder
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Aus dieser Richtung ist die Einfahrt in diese Straße nicht gestattet. Wird normalerweise zur Steuerung von Einwegströmungen oder Sperrzonen verwendet.
Auf dieser Straße ist jeglicher Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen verboten.
Weder Autos noch Motorräder dürfen diese Straße benutzen. Sperrgebiet für den allgemeinen motorisierten Verkehr.
Zugelassen sind nur nicht motorisierte oder leichte Zweiräder. Schwere Kraftfahrzeuge sind verboten.
Kein Zutritt für Motorräder. Dies gilt auch dann, wenn andere Fahrzeugtypen zugelassen sind.
Diese Straße oder dieser Weg ist nicht für Fahrräder oder Mopeds geeignet.
Mopeds sind auf dieser Straße ausdrücklich nicht gestattet.
LKWs oder Fahrzeuge, die das angegebene Gewicht überschreiten, dürfen nicht einfahren.
Busse sind auf dieser Straße oft aufgrund von Breiten- oder Gewichtsbeschränkungen verboten.
Über diesen Punkt hinaus sind Traktoren oder landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht gestattet.
Hinter diesem Schild ist das Befahren mit Anhängern verboten.
Fahrzeuge, die Gefahrstoffe transportieren, sind nicht gestattet.
Fahrzeuge, die wassergefährdende Stoffe befördern, z. B. Tankwagen, sind hier verboten.
Von Tieren gezogene Fahrzeuge oder Tiere, z. B. Pferde, sind auf dieser Straße nicht gestattet.
Alle motorisierten zwei- und vierrädrigen Fahrzeuge sind eingeschränkt.
Fußgängern ist das Betreten dieser Zone nicht gestattet.
Skifahren ist in diesem Gebiet wahrscheinlich aufgrund von Verkehrs- oder Pistengefahren nicht gestattet.
Aus Sicherheits- und Pistenkontrollgründen ist das Schlittenfahren verboten.
Skater, Roller und ähnliche kleine Mobilitätsgeräte sind in diesem Bereich nicht gestattet.
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über der angegebenen Tonnage, z. B. 5,5 t, sind nicht zugelassen.